Bucharest, 08.08.2014 | Am 30.6.2014 ist die Dringlichkeitsverordnung (DVO) Nr. 51/ 2014 zur Änderung der DVO Nr. 34/2006 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft getreten. Sie führt Neuerungen im Bereich der Rechtsmittel, insbesondere eine sog. „Wohlverhaltensgarantie“ (garan]ie de bun² conduit²) ein.
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